Das Sportrecht stellt keinen selbstständigen Rechtsbereich dar, jedoch umfasst diejenigen Rechtsgebiete, die mit Sport in Verbindung stehen.
Dabei werden zum einen von den Vereinen und Verbänden eigene Rechte in Form von Satzungen, Regelwerken etc. erstellt und zum anderen zahlreiche Vorschriften aus dem staatlichen Recht.
Hierzu kann man vorallem folgenden Rechtsgebiete zählen:
- Arbeitsrecht
- Europarecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftungs- und Versicherungsrecht
- Medienrecht
- Steuerrecht
- Straf- und Dopingrecht
- Vereinsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht
Diese Aufzählung ist jedoch bei weitem nicht abschließend. Wann Sportrecht und welches dieser Rechtsgebiete Anwendung findet, hängt jedoch vom Einzelfall und dem Tatbestand ab.
Kommt es zu einem Fehlverhalten einer am Sportwesen beteiligten natürlichen oder juristischen Person besteht die Möglichkeit durch ein Sportgericht Sanktionen gegen den Verein oder den Spieler zu erlassen.
Diese Seite soll Ihnen die Grundbasis des Sportrechts vermitteln und die Einordung des Sportrechts in die einzelnen Rechtsgebiete verständlich darlegen.